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Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung

Das Sozialgesetzbuch verlangt vom Existenzgründer eine "Bestätigung" zur Wirtschaftlichkeit der Existenzgründung. Diese kann er jedoch nicht selbst erstellen, sondern muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung von einer fachkundigen Stelle in einem amtlichen Formular bestätigen lassen.

Was ist eine fachkundige Stelle?
Fachkundigen Stellen können insbesondere die Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammern (HWK), berufsständische Kammern (Ärztekammern, Architektenkammern oder Steuerberaterkammern), Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater oder Unternehmensberater sein.

Wie sieht das Formular dazu aus?

Das amtliche Formular erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem Grundsicherungsamt / ARGE. Selbstverständlich können Sie auch das hier zum Download bereitgestellte Formular verwenden. Download Formular fachkundige Stellungnahme

Die Stellungnahme ist sowohl für den Gründungszuschuss als auch das noch existierende Überbrückungsgeld nötig.

Da Unternehmensberater und auch Steuerberater diese fachkundige Stellungnahme erbringen können, ist es auch mir als Diplom Betriebswirt und Existenzgründungsberater möglich, Ihnen eine derartige Stellungnahme zu erteilen.

Alle Klarheiten beseitigt?
Sofern Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

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