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IHK Existenzgründerpass beantragen

In einigen Regionen Deutschlands können Existenzgründer neben dem Coaching der Bundesagentur für Arbeit auch einen so genannten Existenzgründerpass bei ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der zuständigen Handelskammer (HWK) beantragen. Dazu ist jedoch die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar notwendig. Durch den Existenzgründerpass können weitere Seminare oder Beratungen im Rahmen der Existenzgründung finanziert werden. Voraussetzung für den Pass ist neben dem absolvierten Seminar ein ausgefüllter und von einem IHK Berater bestätigter individueller Betreuungsplan sowie die Förderzusage durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Grundsicherungsamt / ARGE.


geschrieben am 20.09.2006 | Kommentare (0)

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