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Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt

Der fast letzte Schritt ist die eigentliche Gewerbeanmeldung. Erkundigen Sie sich wo das Gewerbeamt in Ihrer Region seinen Sitz hat. Ohne Termin kann dort mit einem Sachbearbeiter die nötige Gewerbeanmeldung vorgenommen werden. Ein Formular, welches die Adresse des Geschäftssitzes, Telefonnummern, den Beginn der Tätigkeit, die Art und den Umfang der anzumeldenden Firma beinhaltet, wird dann mit Ihnen ausgefüllt. Melden Sie ruhig auch Tätigkeiten mit an, welche Sie jedoch momentan noch nicht ausführen wollen, so sparen Sie sich eine kostenpflichtige Ummeldung Ihres Gewerbes. Bsp: Ein Hausmeisterservice sollte neben dieser Tätigkeit auch die Übernahme von Kleintransporten mit anmelden. So muss dies in einiger Zeit nicht erneut angemeldet werden. Das spart Zeit und Geld.

Wichtig: Bevor das Gewerbe angemeldet wird, sollten unbedingt die Antragsformulare zum Coaching und zum Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit geholt werden. [Siehe auch nötige Amtswege]

Freiberufler:
Existenzgründer der freien Berufe (Ärzte, Unternehmensbearter, examinierte Altenpfleger, Künstler, Rechtsanwälte, Ingeniere usw.) müssen kein Gewerbe anmelden, da sie den freien Berufen angehören. Statt dessen ist eine Mitteiliung und amtliche Bestätigung des zuständigen Gewerbeamtes nötig. Diese tritt an die Stelle der Gewerbeanmeldung.



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